Betrifft mich das BFSG?!?
Im Grunde ist es ganz einfach. Du kannst hier einen Check machen:
👉 https://bfsg-gesetz.de/check
Und wahrscheinlich gilt die Umsetzungspflicht für dich gar nicht.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nur für kommerzielle Websites und Onlineshops, sofern das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeitende hat und einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielt. Außerdem betrifft es ausschließlich B2C, also Geschäftsmodelle, die sich an Endkundinnen und Endkunden richten – nicht an Geschäftskunden.
Die große Welle rollt trotzdem
Und doch brodelt es im Netz. Suchst du bei Google nach dem BFSG, wirst du förmlich erschlagen von Anzeigen:
Da wird mit Strafen gedroht, von vier- bis fünfstelligen Bußgeldern gesprochen und mit „kostenlosen“ Whitepapern gelockt, die dich natürlich in den nächsten Funnel leiten. Die Parallelen zur DSGVO 2018 sind nicht zu übersehen: Panik, Halbwissen und ein Gefühl von „Ich muss jetzt schnell was tun, sonst…“
Damals wie heute entsteht daraus eine toxische Mischung. Heute wissen wir, welche Nebenwirkungen soziale Medien wirklich haben. Wir wissen, dass Instagram und WhatsApp zur Zuckerberg-Gruppe gehören. Trotzdem laden wir jeden Tag bereitwillig unsere Daten hoch – aber wehe, jemand vergisst, die Google Fonts lokal einzubinden. Dann kann irgendein abmahnfreudiger Winkeladvokat mit einem Tool eine Website scannen und flächendeckend Briefe durch Europa schicken. Rechtlich wacklig, moralisch fragwürdig – aber eben real.
Ein Gesetz mit Handbremse
Und das BFSG?
Das Gesetz will mehr Barrierefreiheit. Ein sinnvolles Ziel. Aber: Es koppelt diese Pflicht an Umsatz und Mitarbeiterzahl.
Das ist, als würde man sagen: „Nur wer groß genug ist, muss Rücksicht auf Menschen mit Behinderung nehmen.“
Ganz ehrlich: Ja, das BFSG ist ein Fortschritt – aber die wirtschaftlichen Schwellenwerte wirken wie ein Rückzieher. Denn im Kern geht’s bei Barrierefreiheit um Teilhabe. Und Teilhabe an Bedingungen zu knüpfen – zum Beispiel an den Umsatz eines Unternehmens – fühlt sich irgendwie falsch an.
Klar, man kann argumentieren, dass kleine Unternehmen entlastet werden müssen, weil sie die Ressourcen für umfassende Prüfungen, Beratung oder teure Nachrüstungen oft nicht haben. Aber gleichzeitig sagt der Staat damit auch: „Wenn du klein genug bist, ist es okay, dass Menschen mit Behinderung deine Website nicht nutzen können.“
Das sendet das völlig falsche Signal.
Kein Geldproblem – ein Bewusstseinsproblem
Außerdem: Barrierefreiheit ist kein reines Kostenproblem mehr. Moderne Baukästen, Themes und Frameworks können vieles abnehmen oder angepasst werden. Die Hürde ist oft eher ein Mangel an Wissen oder Bewusstsein – nicht am Geld. Und da könnte man mit anderen Mitteln helfen: Förderungen, einfache Checklisten, kostenlose Tools, offene Beratung.
Kurz: Das Gesetz will Barrierefreiheit stärken – und schafft gleichzeitig eine Hintertür. Das ist ein Ziel mit angezogener Handbremse. Für die Menschen, die darauf angewiesen sind, bleibt das Ergebnis dasselbe: Sie stehen vor verschlossenen digitalen Türen. Und das ist falsch.
Nun könnte man argumentieren, dass der Staat die wirtschaftlich schwächeren Unternehmen einfach vor hohen Kosten schützen will. Der Witz ist: Es müssen gar keine hohen Kosten sein.
Kleine Schritte, große Wirkung
Das Frustrierende daran ist: Barrierefreiheit ist heute kein Hexenwerk mehr. Ein bisschen Know-how, ein wenig Aufmerksamkeit im Designprozess – und schon sind viele Hürden gar keine mehr. Dabei ist gar nicht so wichtig, von Anfang an zu 100 % barrierefrei zu sein, sondern einfach erstmal die wichtigsten Hürden aus dem Weg zu räumen. Damit wäre schon viel geholfen.
Barrierefreiheit ist kein Luxus, den man sich erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße leisten sollte. Es geht um Teilhabe – und die sollte unabhängig von Umsatz oder Firmenstruktur möglich sein. Ja, der Gesetzgeber will kleine Betriebe entlasten. Aber gleichzeitig sagt er damit auch: „Wenn du klein genug bist, darfst du Menschen ausschließen.“
Und das ist ein fatales Signal.
Was fehlt, ist nicht Geld, sondern Bewusstsein. Und genau da könnte der Staat helfen – mit Beratung, Schulungen, Förderprogrammen. Statt mit schwammigen Regeln, Ausnahmen und dem Drohen mit Strafen.
Kein Feature – ein Recht
Das BFSG ist wichtig. Das Drumherum ist wieder mal nur ein Geschäftsmodell. Und wer jetzt nur in Panik verfällt, weil er eine Anzeige bei Google gesehen hat, wird entweder unnötig Geld ausgeben – oder das Thema völlig ignorieren, weil „ja alles übertrieben ist“. Beides hilft niemandem.
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht. Kein optionales Feature. Kein Umsatz-Kriterium.
Und wenn wir das wirklich ernst meinen, dann sollten wir aufhören, es mit angezogener Handbremse umzusetzen.
Auch in der Academy werden wir uns ab April mit dem Thema beschäftigen. Aber wie bei allen anderen Kursinhalten auch. Ehrlich und realistisch.